Nachsuche ist gesetzliche Verpflichtung

Nachsuche sind für jeden Jäger eine gesetzliche Pflicht. Es ist unser Ziel, den Jägern im Bereich der Kreisjägervereinigung Ludwigsburg sowie den angrenzenden Gebieten anerkannte Nachsuchengespanne für jede Nachsuche zur Verfügung zu stellen.

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Die Jägerschaft trägt dem Gedanken der Waidgerechtigkeit, also der ethischen Verpflichtung gegenüber dem Wild verbunden mit dem Tierschutzgedanken, Rechnung.

 

Der Landesjagdverband wurde am 09. April 2016 vom Land gemäß JWMG und DVO mit der Anerkennung der Nachsuchegespanne beliehen. Die Grundlage für die Beleihung sind die "Grundsätze für Nachsuchegespanne". Dadurch wurde die bislang auf freiwilliger Basis angebotene Nachsuchevereinbarung des LJV zu einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Die Nachsucheführer setzen damit mit ihren Hunden durch ideelles und finanzielles Engagement gesetzliche Aufgaben kompetent um. Dabei werden sie vom Landesjagdverband u.a. mit einem umfangreichen Versicherungspaket unterstützt.

 

§ 38 Verhindern vermeidbarer Schmerzen und Leiden der Wildtiere

(2) Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirks hinaus zu sorgen. 

 

§ 39 Wildfolge  

(2) 5. Zum Zwecke der Wildfolge dürfen anerkannte Nachsuchegespanne ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigten Personen des angrenzenden Reviers die Reviergrenzen unter Mitführung geeigneter Jagdwaffen sowie in Begleitung einer weiteren zur Nachsuche ausgerüsteten Person, die Inhaberin eines Jagdscheins ist und ebenfalls geeignete Jagdwaffen führen darf, überschreiten, die Wildtiere erlegen und versorgen. Nach Beendigung der Nachsuche sind die jagdausübungsberechtigten Personen unverzüglich zu benachrichtigen.

 

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