Flinten-Schiessnachweis

Wichtige Information bzgl. JWMG

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Es wird darauf hingeweisen, dass laut JWMG vor jeder Jagd mit der Flinte ein Übungsnachweis im Schrotschiessen erbracht werden muß.

 

Ohne diesen darf rechtlich nicht einmal eine Elster oder Krähe geschossen werden. Treffer werden nicht gefordert, es muss lediglich der Nachweis der Übung erbracht werden. Für die Landesflintennadel hingegen müssen von 10 Blechhasen 5, des weiteren von 15 Tontauben 5 getroffen werden. Die Schiessübung ist im gesamten zu absolvieren.

 

Sollte ein Hegering sich zu solch einer Aktion entschließen, bitte beim Schiessobmann mit der Anzahl der Teilnehmer melden. Formulare und Hutabzeichen sind vorhanden.