Brauchbarkeitsprüfung am 26.07.2026

Am 26.07.2026 richtet PRTCD e.V. LG Baden-Württemberg in den Revieren um Heilbronn die Brauchbarkeitsprüfung (Modul 1.1) für max. 4 Hunde gem. Brauchbarkeitsprüfungsordnung (Fassung vom 01.04.2024) aus.

Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs des PRTCD und der KJV Heilbronn/Ludwigsburg haben Vorrang.

Zugelassen sind Hunde gem. Punkt 2.2, BrPO BW, Stand 01.04.2024.

Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft.

Erstellt am

Das Nenngeld für Modul 1.1 beträgt 130,00 EUR für Mitglieder des PRTCD, der JVK Heilbronn und JV Ludwigsburg sowie Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs des PRTCD und JVK Heilbronn/Ludwigsburg (Nichtmitglieder der Jägervereinigung Kreis Heilbronn/Ludwigsburg und PRTCD bezahlen 150,00 EUR) und ist auf das Konto der 

PRTCD Landesgruppe Baden-Württemberg

Konto: VR Bank Neckar-Enz

IBAN: DE20 6049 1430 0080 9900 02

zu überweisen.

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen oder Zurückziehen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes (Kopie des Überweisungsträgers) gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.

Der/die Hundeführer/in muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied in einer Kreisjägervereinigung des LJV Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des JGHV sein. 

Die Hunde müssen gechipt sein.

Am Prüfungstag sind gültiger Jagdschein im Original, Original-Ahnentafel (soweit vorhanden) oder Abstammungsnachweis, gültige Tollwutimpfung (laut Gesetzgeber) vorzulegen.

Meldungen mit Formblatt „Nennung zur Brauchbarkeit“ mit Kopie der kompletten Ahnentafel (soweit vorhanden) sowie Kopie des Überweisungsträgers an Carmen Renner, Fleiner Str. 4, 74199 Untergruppenbach, Tel. 07131/7242431 oder per Email: carmen.renner(at)gmx.net 

Nennschluss ist 12.07.2026 Nachmeldungen können nur angenommen werden, wenn es die Organisation der Prüfung noch zulässt.