Der Mann hatte Anfang 2024 mehrfach Drähte über eine von Mountainbikern genutzte, nicht genehmigte Strecke bei Heilbronn gespannt. Während die ersten Drähte beim Durchfahren rissen, soll ein später angebrachter Draht besonders stabil und kaum erkennbar gewesen sein. Ein Mountainbiker bemerkte das Hindernis rechtzeitig und konnte abbremsen. Verletzt wurde niemand.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als versuchten Mord bewertet und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Das Gericht sah jedoch keinen nachweisbaren Tötungsvorsatz. Der Angeklagte gestand die Taten und zeigte sich im Prozess reumütig. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig.
Unabhängig von Konflikten über nicht genehmigte Wege gilt: Das Spannen von Drähten oder anderen Hindernissen über befahrene Strecken bringt Menschen in erhebliche Gefahr und ist keinesfalls ein zulässiges Mittel zur Konfliktlösung.
Quellen:
- David Nau: „Jäger kommt mit Bewährung davon“, Ludwigsburger Kreiszeitung, 29. Juli 2026, Seite 4.
- „Heilbronn: Jäger nach Drahtfallen-Prozess auf Bewährung verurteilt“, WILD UND HUND

