Brauchbarkeitsprüfung (Modul 1.2) für max. 6 Hunde gem. Brauchbarkeitsprüfungsordnung

Am 28.09.2025 richtet die Jägervereinigung Ludwigsburg in den Revieren um Heilbronn die Brauchbarkeitsprüfung (Modul 1.2) für max. 6 Hunde gem. Brauchbarkeitsprüfungsordnung (Fassung vom 01.04.2024) aus.

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Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs des JV Ludwigsburg, KJV Heilbronn und PRTCD haben Vorrang.

Zugelassen sind Hunde gem. Punkt 2.2, BrPO BW, Stand 01.04.2024. Die Brauchbarkeitsprüfung Modul 1.1 muss bestanden sein.

Das Nenngeld für Modul 1.2 beträgt 30,00 EUR für Mitglieder der JV Ludwigsburg, Heilbronn und des PRTCD sowie die Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der KJV HN, LB und PRTCD (Nichtmitglieder Jägervereinigungen LB/HN und des PRTCD 40,00 EUR) und ist auf das Konto der 

Jägervereinigung Ludwigsburg e.V. 
IBAN: DE 91 604 500 50 00 30 1221 47 
BIC: SOLADES 1 LBG 
Kreissparkasse Ludwigsburg

zu überweisen.

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen oder Zurückziehen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes (Kopie des Überweisungsträgers) gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.

Der/die Hundeführer/in muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied in einer Kreisjägervereinigung des LJV Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des JGHV sein.  Die Hunde müssen gechipt sein. Am Prüfungstag sind gültiger Jagdschein im Original, Original-Ahnentafel (soweit vorhanden) oder Abstammungsnachweis, gültige Tollwutimpfung (laut Gesetzgeber) vorzulegen. 

Meldungen mit Formblatt „Nennung zur Brauchbarkeit“ mit Kopie der kompletten Ahnentafel (soweit vorhanden) sowie Kopie des Überweisungsträgers an Gabriele Eisele, Wannenweg 1, 74394 Hessigheim, Tel. 01727440863, Email: Gaby-Hermann-Eisele@gmx.de

Nennschluss ist 24.08.2025. Nachmeldungen können nur angenommen werden, wenn es die Organisation der Prüfung noch zulässt.