Geänderte Durchführungsverordnung zum JWMG

Das Ministerium Ländlicher Raum hat wirklich auf den allerletzten Drücker heute die geänderte Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz veröffentlicht.

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In § 10 Jagdzeiten ist geregelt, dass bei einigen Raubwildarten (z.B. Fuchs) in Abweichung von der alten Regelung, die Jagdzeit am 1. Juli, also ab morgen, beginnt. Nicht geändert wurden die Jagdzeiten fürs Rehwild.

Des Weiteren wurde aufgenommen:

  1. § 6 Tierseuchenprävention und Beseitigungspflicht

    (1) Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild dürfen nicht in das Revier verbracht oder dort zur Entsorgung zurückgelassen werden. Sie sind über Konfiskatsammelstellen oder Verwahrstellen zu beseitigen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.