Jagdscheinverlängerungen zum neuen Jagdjahr 2025/2026

Durch das am 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ist es im Bereich des Jagdrechts zu einer Änderung bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gekommen. Diese Überprüfung dürfen die unteren Jagdbehörden nicht mehr selbst durchführen, sondern müssen hierfür bei den unteren Waffenbehörden anfragen.

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Jagdscheinverlängerungen zum neuen Jagdjahr 2025/2026

 

 

Da dieses Verfahren dieses Jahr zum ersten Mal angewandt wird und zudem zwei zusätzliche Behörden im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung angefragt werden, liegen uns die Überprüfungsergebnisse bislang noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass uns bis Ende Februar diese Ergebnisse vorliegen und wir Ihre Jagdscheine ab diesem Zeitpunkt verlängern können.

Das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die unteren Jagdbehörden dazu aufgefordert, dass die zu verlängernden Jagdscheine für eine möglichst kurze Zeit bei uns verweilen sollten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es möglichst zu keiner Unterbrechung bei der Schwarzwildbejagung kommt (wegen der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest).

Daher bitten wir Sie, uns Ihre Jagdscheine erst ab Ende Februar zusammen mit dem Verlängerungsantrag und der Versicherungsbestätigung zukommen lassen. So kann voraussichtlich gewährleistet werden, dass die Jagdscheine nicht länger als sonst zur Verlängerung bei uns verbleiben müssen.

Noch ein weiterer wichtiger Hinweis: Falls Sie keine Verlängerung Ihres Jagdscheins beantragen möchten, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich darüber zu informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele Grüße

Michael Zerrweck

-Untere Jagdbehörde-

Zimmer 349

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