Zur Bestätigung der Hegegemeinschaften muss aus den vorgelegten Unterlagen insbesondere hervorgehen
- welche Tierarten von der Hegegemeinschaft besonders geschützt werden
- welche Maßnahmen neben der Fuchsbejagung (auf dem Einzelansitz) die Mitglieder revierüberübergreifend abstimmen (Hegekonzept)
- wie die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden soll.