Waffen - Formulare und Infomaterial

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Überlassungsvereinbarung

Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen durch einen WBK-Inhaber einem anderen WBK-Inhaber zum sportlichen und jagdlichen Übungsschießen, zur Jagd, zum Zweck der sicheren Verwahrung und zum Zweck der Beförderung überlassen werden. Dies sollte durch eine entsprechende Vereinbarung dokumentiert werden.

 

Waffenaufbewahrung

Die Übersicht des DSB zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Bezug zum jeweiligen Widerstandsgrad der Waffenschränke für den privaten Bereich und für nicht bewohnte Schützenhäuser.