Bislang konnten Jäger/innen im Landkreis Ludwigsburg ihren Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Jagdscheins auf dem Bürgermeisteramt abgeben. Dieses leitete den Antrag an die untere Jagdbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg zur Bearbeitung weiter. Anschließend erhielt das Bürgermeisteramt den verlängerten Jagdschein zurück und konnte diesen dem/der Antragsteller/in wieder aushändigen, nachdem diese/r bezahlt hatte.
Ab der nächsten Verlängerungsperiode, die erfahrungsgemäß im Januar beginnt, unterliegen die Jagdscheingebühren im Landratsamt Ludwigsburg dem maschinellen Buchungssystem. Daher sollen Jäger/innen ihren Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Jagdscheins zukünftig direkt per Post an die untere Jagdbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg schicken. Die Jäger/innen erhalten ihren verlängerten Jagdschein auch wieder direkt vom Landratsamt per Post zurück. Eine Verlängerung direkt bei der unteren Jagdbehörde ist weiterhin möglich.
Möglichkeit 1:
Jagdschein + Versicherungsbestätigung + Antrag direkt per Post an die untere Jagdbehörde schicken.
Möglichkeit 2:
Mit Jagdschein + Versicherungsbestätigung direkt bei der unteren Jagdbehörde vorbeikommen.