Unten angehängt finden Sie den Erlass zur Änderung der DVO JWMG.
Wesentliche Änderung ist die Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild für März und April. Das bedeutet, dass Schwarzwild ab 1.3. unbeschränkt entsprechend der tierschutz- und jagdethischen Grundregeln des Elterntierschutzes erlegt werden dürfen.
Weiter wird die Zahl der erlaubten Kirrungen pro Jagdbezirk von 2 auf 5 erhöht.
Die obigen Regelungen sind auf 1 Jahr befristet bis 28.2.2019.
Weiterhin wurde die Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten grundsätzlich von den Verboten der Nutzung ausgenommen. VORAUSSETZUNG ist jedoch eine jagdbehördliche Beauftragung. Die Beauftragung muss bei der unteren Jagdbehörde beantragt werden.
Diese Regelung wird ebenfalls zeitlich befristet sein, mindestens auf 1 Jahr, längstens auf 3 Jahre, das steht Stand 5.3.18 noch nicht fest, ebensowenig wer unter welchen Bedingungen eine Genehmigung erhalten wird.