Am 1. April 2015 trat das neue baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagmentgesetz in Kraft, das vom Bauernverband nach wie vor als völlig überflüssig abgelehnt wird. Dennoch sind damit unter anderem im Hinblick auf Wildschäden und deren Geltendmachung einige Änderungen zu beachten.