Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen

In Deutschland ist die ASP bisher noch nie aufgetreten - damit das so bleibt, rät der Landesjagdverband Brandenburg bei Jagdreisen zur Vorsicht. Sechs Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten.

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Seit 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) verstärkt in den baltischen Staaten und in Polen sowie in den angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland auf. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der ASP sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara. Die Krankheit wurde vermutlich aus Afrika über Georgien eingeschleppt.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen mit meist tödlichem Krankheitsverlauf. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar und auch andere Tiere sind nicht empfänglich. Der Mensch ist jedoch der Hauptüberträger der Afrikanischen Schweinepest. In Deutschland ist die ASP bisher noch nie aufgetreten. Damit das so bleibt, raten der Landesjagdverband Brandenburg, der Ökologische Jagdverein Brandenburg (ÖJV) und das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg in einer gemeinsamen Pressemitteilung zur Vorsicht: Jagdreisende sollten die Gefahr der ASP-Verschleppung bei der Planung ihrer Reiseziele berücksichtigen und ASP-Gebiete möglichst meiden. Die ASP erfordert besondere Vorsicht bei Jagdreisen in die betroffenen Gebiete. Es sind folgende Hygieneregeln strikt einzuhalten: Die Einfuhr von Teilen von Schwarzwild, Wurst oder Fleischwaren aus den betroffenen Ländern ist strengstens verboten. Von Kleidung, Ausrüstung und Trophäen geht ein hohes Risiko zur Infektionsverschleppung aus. Das bedeutet, dass vor der Rückreise die Ausrüstung komplett noch vor Ort gereinigt und desinfiziert werden muss. Kleidung und Ausrüstung dürfen vor einer gründlichen Reinigung nicht ins heimische Revier mitgenommen werden. Auch kleine Schweißreste müssen entfernt werden.

Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr innen und außen gereinigt werden. Das gilt vor allem für den Unterboden. Waschanlagen stehen in den Autohöfen zur Verfügung. Vor der Reinigung darf der Jagdreisende auf keinen Fall mit dem Fahrzeug ins eigene Revier fahren. Schweinehalter müssen auf Jagdreisen in diese Gebiete ganz verzichten. Die Verfütterung von Speiseabfällen sowie Fleisch- und Fischabfällen an Schweine ist verboten.

 

Nähere Informationen unter:

www.bmel.de - Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL)

www.fli.de - Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)

www.tierseucheninfo.niedersachsen.de - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

www.lavg.brandenburg.de – Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)