Wildseuchen 2017

Information von den Veterinärämtern

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Eine hochpathogene Form der Geflügelgrippe hat neben anderen europäischen Ländern auch Deutschland, u.a. Baden-Württemberg im Bodenseeraum, erreicht. Derzeit ist primär Wassergeflügel betroffen. Durch die Gefahr des Übergangs auf Hausgeflügelbestände birgt die Seuche jedoch ein erhebliches Schadenspotential in sich. Die Erkrankung unterliegt nach dem Tierseuchenrecht der Anzeigepflicht und wird staatlich bekämpft. Insbesondere Jäger mit Revieren in Gewässernähe sind aufgefordert, den Gesundheitszustand des Wildes verstärkt im Auge zu behalten und krank erlegtes sowie verendetes Wassergeflügel dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, um es einer virologischen Untersuchung zuführen zu können.

 

Des Weiteren wurde Anfang November ein verendeter Feldhase gemeldet, bei dem durch das CVUA Stuttgart die Hasenpest (Tularämie) festgestellt wurde. Der Erreger kann auch auf den Menschen übertragen werden. Beim Umgang mit erlegten Hasen sollte daher grundsätzlich sauber und spritzfrei, mit Einmalhandschuhen und ggf. Mundschutz, gearbeitet werden. Krank erlegte und verendete Hasen sollten ebenso dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Die Laboruntersuchungen sind für Jäger kostenlos.

 

Landratsamt Ludwigsburg

Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz

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